AGB

de rWML-Industrieservice – Walz, Mackert GbR

Bussardweg 5

75223 Niefern-Öschelbronn
(nachfolgend „WML-Industrieservice“)


1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsbeziehungen zwischen der WML-Industrieservice und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, WML-Industrieservice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Angebote, Vertragsschluss, Leistungsumfang

Alle Angebote der WML-Industrieservice sind unverbindlich und freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Ausführung der Leistung zustande. Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Irrtümer, Rechenfehler sowie technische Unvollständigkeiten bleiben vorbehalten.

Technische Angaben, Abbildungen, Maße, Gewichte oder Leistungsdaten sind annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. Eine Prüfpflicht seitens der WML-Industrieservice besteht nicht.

Unklar oder unzureichend definierte Leistungen werden nach dem üblichen Stand der Technik ausgeführt.


3. Preise

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Transport, Verpackung, Versicherung) werden gesondert berechnet.

Wartezeiten, Überstunden, Sonderleistungen sowie zusätzlicher Aufwand werden auch bei Pauschal- oder Festpreisen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei wesentlichen Kostenänderungen behält sich WML-Industrieservice eine angemessene Preisanpassung vor.

Öffentliche Abgaben, Zölle, Gebühren und Steuern im Ausland trägt der Auftraggeber.


4. Nicht durchführbare Reparatur- und Servicearbeiten

Aufwand für Fehlerdiagnosen oder bereits erbrachte Leistungen werden auch dann berechnet, wenn die Arbeiten aus Gründen, die WML-Industrieservice nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können.

Eine Rückversetzung in den Ursprungszustand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenerstattung.


5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt automatisch Zahlungsverzug ein.

WML-Industrieservice ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


6. Leistungszeit, Verzug, höhere Gewalt

Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Details und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

Bei höherer Gewalt, Streik, Lieferengpässen oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen.

Schadensersatz wegen Verzugs ist auf 0,3 % pro Woche, maximal 3 % des Nettopreises begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Abnahme

Nach Abschluss der Werkleistung erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.


8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen unentgeltlich zur Verfügung (z. B. Strom, Wasser, Hilfskräfte).

Ein Ansprechpartner ist zu benennen.

Datenträger müssen virenfrei sein.

Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, ist WML-Industrieservice berechtigt, Leistungen auf dessen Kosten selbst vorzunehmen.


9. Gewährleistung und Verjährung

Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit der Maßgabe, dass Mängel zunächst nachgebessert werden.

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

Für Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB bestehen keine Gewährleistungsansprüche.


10. Rücktritt und Minderung

Ein Rücktritt ist nur bei vollständiger Unmöglichkeit der Leistung zulässig.

Bei teilweiser Unmöglichkeit besteht nur ein Minderungsrecht.

WML-Industrieservice kann bei Gefährdung der Zahlung vom Vertrag zurücktreten.


11. Haftung

WML-Industrieservice haftet nur bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.


12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von WML-Industrieservice.

Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist unzulässig.


13. Härteklausel

Bei unzumutbarer wirtschaftlicher Härte bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Vertragsanpassung.


14. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz der WML-Industrieservice.

Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Firmensitz.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Niefern-Öschelbronn, 15.05.2024